Isolde Sommer
sommer@ingkh.de
0611 / 97457-28
Mo. 12.00 - 16.00
Di. - Do. 9.00 - 16.00
Fr. 9.00 - 13.00
Gutachten über die fachliche Eignung (Fachgutachten)
Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen nach § 20 HPPVO erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein Gutachten bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer, der IHK Saarbrücken oder der IHK Stuttgart über die fachliche Eignung des Antragstellers ein. Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt dabei in zwei Stufen:
- schriftliche Überprüfung
- mündliche und praktische Überprüfung
Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen und praktischen Prüfung ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung.
Brandenburgische Ingenieurkammer
Der Gutachterausschuss der Brandenburgischen Ingenieurkammer erstellt Gutachten über die Eignung von Fachingenieuren für folgende Sachgebiete:
- Lüftungsanlagen
- CO-Warnanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Sicherheitsstromversorgungsanlagen
IHK Saarland
Das Fachgremium "Elektrotechnik" der IHK Saarland erstellt das Gutachten über die Eignung von Fachingenieuren für folgende Sachgebiete:
- Sicherheitsstromversorgungen
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Rems-Murr
Der Fachausschuss "Raumlufttechnik/Sanitärtechnik" der IHK Region Stuttgart erstellt Gutachten über die Eignung von Fachingenieuren für folgende Sachgebiete:
- Messtechnik
- Lüftungstechnik
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Feuerlöschanlagen
Termine 2018/2019:
schriftlicher Teil:
- 17. September 2018: Lüftungstechnik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Messtechnik
- 18. September 2018: Feuerlöschanlagen
praktisch/mündlicher Teil:
- Ab 3. KW 2019: Lüftungstechnik, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Messtechnik, Feuerlöschanlagen
Anmeldeschluss: 15. Juli 2018
Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen können organisationsbedingt nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweis
Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die spätestens 3 Wochen vor Anmeldeschluss vollständig bei der Ingenieurkammer Hessen eingegangen sind und deren Antragsteller die entsprechenden formalen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ansprechpartnerin
