Am 9. Dezember 2020 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen die Achte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) vom 2. Dezember 2020 veröffentlicht. Sie ist bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und sorgt dafür, dass die bestehende Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) und Hessische Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) fortan bis zum 31. Dezember 2027 gelten.
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