Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ingkh.de veröffentlichten Website der Ingenieurkammer Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.09.2021 durchgeführten Selbstbewertung, sowie einer vom Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am 13.09.2021 vorgenommenen Bewertung auf Barrierefreiheit nach der sogenannten vereinfachten Überwachung überprüft (HIER abrufbar).

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

GEBÄRDENSPRACHE

Maßnahmen: Relaunch

Zeitplan: Bis Ende 2022

Barrierefreie Alternative: Keine

LEICHTE SPRACHE

Maßnahmen: Relaunch

Zeitplan: Bis Ende 2022

Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars oder der telefonischen Beratung (Telefon: +49 (0)611 - 974570).

ALTERNATIVE BEDIENELEMENTE, HTML-STRUKTURELEMENTE, TASTATURBEDIENUNG, BLOCKNAVIGATION

Maßnahmen: Relaunch

Zeitplan: Bis Ende 2022

Barrierefreie Alternative: Keine

LINKZWECK, SYNTAXANALYSE, NAME, ROLLE, WERT

Maßnahmen: Relaunch

Zeitplan: Bis Ende 2022

Barrierefreie Alternative: Keine

Geplante Maßnahmen

Ein Relaunch der Website, redaktionelle Überarbeitung und das Anpassen der Formulare sind zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2022 geplant.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2021 erstellt und zuletzt am 14.09.2021 überprüft und aktualisiert.

- Ergänzung Kommunikationswege

- Aktualisierung E-Mail Kontakt

ANSPRECHPARTNER BEI ANMERKUNGEN UND FRAGEN ZUR DIGITALEN BARRIEREFREIHEIT

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Ingenieurkammer Hessen

Herr Mark Erik Bouman MBA
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

Barrieren melden:

Telefon: +49 (0)611 - 974570
E-Mail: bouman@ingkh.de

DURCHSETZUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSTELLE BARRIEREFREIE INFORMATIONSTECHNIK

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de