Mitgliedschaft

Für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Hessen gibt es viele lohnende Gründe. Denn wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten. Ob Sie Beratender Ingenieur sind oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ob Sie angestellt, beamtet oder selbständig sind, bei uns sind Sie willkommen.

Durch Ihre Mitgliedschaft genießen Sie viele Vorteile. So gibt es Gebührenermäßigungen bei Listeneintragungen und auch bei Seminaren der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH. Über das Versorgungswerk erhalten Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen eine optimale Altersversorgung. Verschiedene Mitgliedsarten ermöglichen für alle Alters- und Berufssituationen einen leichten Einstieg.

Mitgliedsarten

Die Mitgliedschaft der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) setzt sich aus Pflichtmitgliedern (Beratenden Ingenieuren, Stadtplanern, Bauvorlageberechtigten, Fachingenieuren), freiwilligen Mitgliedern (selbstständige und angestellte Ingenieure, Seniormitglieder) sowie Juniormitgliedern - ohne Stimmrecht - zusammen.

Pflichtmitglieder
Freiwillige Mitglieder
Juniormitglieder
Pflichtmitglieder
Beratende Ingenieure
  • führen eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
  • sind freiberuflich und unabhängig tätig
  • vertreten keine eigenen Produkt- oder Lieferinteressen
  • benötigen in Abhängigkeit von der Dauer ihrer Regelstudienzeit mindestens drei bis fünf Jahre Praxiserfahrung als Ingenieur
  • besitzen eine Berufshaftpflichtversicherung
  • sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet
  • sind Pflichtmitglieder der Kammer
  • sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Beratender Ingenieur (BI) werden auf schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft, um die Öffentlichkeit vor unqualifizierter Beratung zu bewahren. Jeder BI erhält über die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure eine Urkunde und einen Kammerstempel, die ihn unter Angabe seiner Mitgliedsnummer als Beratenden Ingenieur ausweisen.

Stadtplanerinnen und Stadtplaner der Ingenieurkammer Hessen
  • führen eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
  • haben mindestens eine zweijährige Berufspraxis in der Stadtplanung
  • besitzen eine Berufshaftpflichtversicherung
  • sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet
  • sind Pflichtmitglieder der Kammer.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Stadtplaner - IngKH werden auf schriftlichen Antrag von einem Eintragungsausschuss geprüft, um die Öffentlichkeit vor unqualifizierter Beratung zu bewahren. Jeder Stadtplaner - IngKH erhält über die Eintragung in die Liste der Stadtplaner - IngKH eine Urkunde und einen Kammerstempel, die ihn unter Angabe seiner Mitgliedsnummer als Stadtplaner - IngKH ausweisen.

Bauvorlageberechtigte

Mit dem novellierten Hessischen Ingenieurgesetz – HIngG vom 9. Dezember 2015 sind ab diesem Zeitpunkt neu eingetragene bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Hessen. Bauvorlageberechtigte

  • haben eine nachgewiesene zweijährige Berufspraxis
  • besitzen eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung
  • sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet
  • sind Pflichtmitglieder der Kammer.
Fachingenieure (IngKH)

Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, auf den Weg gebracht mit der Gesetzesnovelle des HIngG vom 30. November 2015, wurde gemäß genehmigter Satzung und Nomenklatur gemäß Anlage 1 für Fachingenieurinnen und Fachingenieure für die Fachgebiete:

  • Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau
  • Barrierefreies Planen und Bauen (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 06.11.2017)
  • Building Information Modeling
  • Brandmeldeanlagen
  • Brandschutz (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 07.08.2017)
  • Energieeffizienz (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 05.12.2016)
  • Liegenschaftswesen
  • Nachhaltiges Planen und Bauen
  • Wasserwirtschaft (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 02.07.2018)

eingeführt.
Die Fachingenieurbezeichnung lautet jeweils „Fachingenieurin / Fachingenieur (IngKH) für …“ mit der Ergänzung des jeweiligen Fachgebietes.
Die notwendigen Anlagen 2 mit Richtlinien zu den einzelnen Fachgebieten

  • Energieeffizienz
  • Brandschutz
  • Barrierefreies Planen und Bauen
  • Wasserwirtschaft

sind bereits genehmigt und ermöglichen bereits jetzt eine Eintragung.
Fachingenieurinnen (IngKH) und Fachingenieure (IngKH) für ...

Fachingenieurinnen und Fachingenieure (IngKH)

  • führen eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
  • haben eine nachgewiesene Berufspraxis im jeweiligen Fachgebiet
  • besitzen eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung
  • sind zur ständigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet
  • sind Pflichtmitglieder der Kammer.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Fachingenieurin (IngKH) / Fachingenieur (IngKH) werden auf schriftlichen Antrag von einer Fachkommission geprüft, um die Öffentlichkeit vor unqualifizierter Beratung und Planung zu bewahren.

Jede Fachingenieurin (IngKH) / jeder Fachingenieur (IngKH) erhält über die Eintragung in die Liste der Fachingenieure (IngKH) eine Urkunde sowie einen Kammerstempel, die sie / ihn unter Angabe ihrer / seiner Listennummer als Fachingenieurin (IngKH) / Fachingenieur (IngKH) für das jeweilige Fachgebiet ausweisen.

Freiwillige Mitglieder
Selbstständige Ingenieure
  • können ihren Beruf unabhängig ausüben oder Drittinteressen in Form von Produkten, Lieferungen oder Leistungen vertreten,
  • werden auf Antrag freiwillige Mitglieder der Kammer
Angestellte Ingenieure
  • Angestellte hessische Ingenieure (Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie angestellte Ingenieure in Ingenieurbüros, Industrie und Verbänden)
  • werden auf Antrag freiwillige Mitglieder der Kammer
Seniormitglieder
  • sind nicht mehr berufstätig
  • wollen jedoch weiterhin von den Vorteilen einer Kammermitgliedschaft profitieren
Juniormitglieder

sind Studierende ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen hessischer Hochschulen.

Die Förderung des Ingenieurnachwuchses ist ein besonderes Anliegen der Ingenieurkammer Hessen und ihrer Mitglieder. Studierende einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung können als Juniormitglieder mit dem Status von fördernden Mitgliedern der Ingenieurkammer Hessen beitreten. Der Nachweis des Studiums wird mit der Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung geführt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Nachwuchsseite.

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der INGKH

Mitgestalten – mitentscheiden – mitbestimmen

Sie wollen, dass Ihre Empfehlungen an die Politik Gehör finden? Sie wollen Ihre beruflichen Netzwerke ausbauen? Sie legen Wert auf den fachlichen und fachübergreifenden Erfahrungsaustausch unter Berufskollegen? Sie wollen Probleme aus der täglichen Berufspraxis diskutieren und gemeinsam Lösungen entwickeln? Dann können Sie sich in unseren Fachgruppen und Arbeitskreisen engagieren. Hier werden die Impulse für die Kammerpolitik gesetzt.

Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen

Wissen Sie, wie viele Gesetze Auswirkungen auf Ihre Arbeit als Ingenieur haben? Die Ingenieurkammer Hessen wird in allen relevanten Gesetzgebungsverfahren gehört. Die Praxiserfahrungen und Wünsche unserer Mitglieder werden in die Stellungnahmen einbezogen. So setzen wir uns dafür ein, dass die Gesetzesvorlagen den Interessen unseres Berufsstandes angepasst werden.

Für eine faire Honorierung von Ingenieurleistungen

Die Ingenieurkammer Hessen hat gemeinsam mit anderen Kammern und Verbänden für den Erhalt der HOAI als verbindliches Preisrecht und eine Erhöhung der Tabellenwerte gekämpft. Nun arbeiten wir daran, dass die aus dem geregelten Teil der HOAI 2009 heraus getrennten Teile VI und X bis XIII wieder in den verbindlichen Teil der HOAI aufgenommen werden und die Leistungsbilder modernisiert bzw. neue Leistungsbilder aufgenommen werden. Damit sich Ihre Arbeit auch lohnt!

Altersvorsorge

Die Ingenieurkammer Hessen bietet Ihnen mit dem berufsständischen Versorgungswerk eine vorteilhafte Altersvorsorge und Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Hinterbliebene Familienangehörige erhalten Versorgungsleistungen in Form von Witwen- bzw. Witwerrente oder als Voll- bzw. Halbwaisenrente. In den Aufsichtsgremien des Versorgungswerks ist die Kammer für Sie aktiv.

Ingenieursuche - Ihre Leistung wird gefunden

Bauherren und Behörden finden über die Suchfunktion auf unserer Internetseite unter Ingenieursuche kompetente Ingenieure für ihre Anliegen.

Vorsprung durch Berufsqualifikationen

Wir sorgen dafür, dass Ihre zusätzlichen Berufsqualifikationen auch nach außen dokumentiert werden. Die IngKH führt die Listen von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen und veröffentlicht diese tagesaktuell im Internet.

Berufsstandssicherung

Es macht viel Arbeit, wenn man sich um alles, was den Berufsstand betrifft, kümmern will. Die Ingenieurkammer Hessen nimmt Ihnen einen großen Teil der Arbeit ab.

Berufsbild im Wandel – neue Geschäftsfelder erschließen

Der Markt ändert sich ständig. Die Herausforderungen an die Ingenieure wachsen. In einer veränderten Arbeitswelt ist es notwendig, neue Geschäftsfelder zu besetzen, um im Markt bestehen zu können. Wir unterstützen Sie dabei, den Wandel als Chance zu begreifen: durch Information und Fortbildung.

Sachverstand auszeichnen

Die IngKH bestellt und vereidigt Sachverständige. Damit können sich Ingenieure neue Geschäftsfelder erschließen. Auf dem Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung begleiten wir die Ingenieure durch maßgeschneiderte Fortbildungsveranstaltungen der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH.

Neue Wege finden

Die Ingenieurkammer Hessen hat neue Weiter- und Ausbildungslehrgänge auf den Weg gebracht. Mit der Ausbildung zum Fachplaner IngKH,  oder zum Fachingenieur IngKH können Sie sich zusätzlich in vielen Themenbereichen qualifizieren. Kammermitglieder profitieren darüber hinaus von der kostenfreien Eintragung in die entsprechenden Fachlisten und deren Veröffentlichung auf unserer Internetseite.

Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Die Ingenieurkammer Hessen sichert als Anerkennungsbehörde und Fachaufsicht die Qualität der Listeneintragungen von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen. Wir prüfen die fachliche Eignung, den Haftpflichtversicherungsschutz sowie die Fort- und Weiterbildung.

Verantwortung für die Zukunft übernehmen

Alle reden von Nachhaltigkeit. Wir reden nicht nur, sondern initiieren gemeinsam mit dem Hessischen Umweltministerium und anderen Partnern, wie beispielsweise der DBU, Modellprojekte zum nachhaltigen Planen und Bauen.

Direkter Dialog mit der Hessischen Politik

Bei jährlich stattfindenden Veranstaltungen wie dem Parlamentarischen Abend im Hessischen Landtag haben Sie die Möglichkeit, direkt mit Vertretern der hessischen Landespolitik und den hessischen Ingenieurvereinigungen über Ihre Anliegen zu diskutieren.

Beratung

Bei fachlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Egal ob Hessische Bauordnung, HOAI oder Energieeinsparverordnung, wir kümmern uns um Ihr Problem und finden eine Lösung.

Kostenfreie rechtliche Erstberatung

Und wenn es mal nicht so gut für Sie läuft, können Sie unsere Erstberatung nutzen – kostenfrei. Wir informieren Sie darüber, welche Vertragsanwälte Ihnen im Rahmen der Mitgliedschaft zu besonderen Konditionen zur Verfügung stehen.

Wir sichern Ihren Informationsvorsprung

Die Ingenieurkammer Hessen hält Sie auf dem Laufenden, z.B. über wichtige Veränderungen und Neuerungen zu Themen, die Sie angehen. Sie erhalten kostenfrei zehn Mal jährlich die bundesweit erscheinende Fachzeitschrift „Deutsches Ingenieurblatt“ (DIB) und werden auf der beigefügten Hessen-Beilage über hessische Themen informiert. Der Newsletter versorgt Sie zeitnah mit technischen Informationen, Veranstaltungs- und Fortbildungshinweisen. Zusätzlich werden aktuelle Meldungen rund um das Ingenieurwesen auf unserer Internetseite unter www.ingkh.de für Sie bereitgestellt.

Imagepflege

Wir machen Werbung für Ihre Arbeit, denn Klappern gehört zum Handwerk. Auf Messen und Fachveranstaltungen werden Projekte und Dienstleistungen unserer Ingenieure präsentiert. Mit der Imagekampagne „Kein Ding ohne Ing“ bringen wir das Berufsbild des Ingenieurs ins öffentliche Bewusstsein. Mit Beiträgen in Rundfunk und im Fernsehen sowie durch Berichte in Zeitungen zeigen wir, was Ingenieure alles leisten.

Wir kümmern uns um den Nachwuchs

Ob beim Junior-Ing.-Schülerwettbewerb, beim Girls‘ Day oder Informationsveranstaltungen in Schulen, wir kümmern uns darum, dass es auch zukünftig noch Ingenieure "made in Germany" geben wird. Doch nicht nur Schüler haben wir im Fokus. Für Studierende bieten wir Berufsorientierung und informieren an Informationstagen der Hochschulen, beispielsweise auf der HOBIT. Die Studienstiftung Hessischer Ingenieure (IngSH) prämiert besondere Ingenieurleistungen von Schülern, Studierenden und Jungingenieuren mit Förderpreisen. Eine Börse für Schüler und Studierende vermittelt Praktika in unseren Mitgliedsunternehmen.

Fort- und Weiterbildung

Die Ingenieur-Akademie Hessen GmbH als Fortbildungseinrichtung der Ingenieurkammer Hessen bietet praxisgerechte Seminare zu grundlegenden Ingenieurthemen an. Trends und neue Marktchancen werden aufgenommen und in maßgeschneiderte Fortbildungen umgesetzt. Damit bleiben Sie „up to date“, denn Qualität ist die beste Empfehlung. Übrigens: Kammermitglieder buchen Seminare und Workshops zu vergünstigten Konditionen.

Fachveranstaltungen

Auf unseren Fachplanertagen (Brandschutz, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien oder Barrierefreies Planen und Bauen) können unsere Mitglieder ihre Leistungen präsentieren oder sich neue Impulse für ihre Arbeit holen. In der Reihe Dialogforen diskutieren unsere Ingenieure mit Vertretern von Bauaufsichten und setzen sich für eine praxisgerechte Umsetzung von Normen und Gesetzen ein.

Zusammenarbeit mit Hochschulen - Dipl.-Ing., Bachelor, Master und dann?

Die politisch gewollte Umstellung der Studienabschlüsse ist nicht mehr umkehrbar. Gemeinsam mit den Hochschulen arbeiten wir daran, dass die Inhalte der neuen Studiengänge auch weiterhin den hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden und die weltweite Qualitätsmarke „Ingenieur“ erhalten bleibt! Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ nach § 2 in Verbindung mit § 1 des Hessischen Ingenieurgesetzes (HIngG) kann durch die Ingenieurkammer Hessen auf Antrag erteilt werden.

Kooperationen und Vernetzung mit berufsrelevanten Kammern, Ingenieurverbänden und Organisationen

Als Einzelkämpfer kann man nicht viel erreichen. Wir bündeln die Interessen der Ingenieure und kooperieren dazu mit allen berufsrelevanten Kammern, Ingenieurverbänden und Organisationen. So können wir gegenüber der Politik durch gemeinsames Auftreten Stärke zeigen und die Anliegen unserer Ingenieure vorwärts bringen – übrigens auch über die hessischen Landesgrenzen hinaus.

Sonderkonditionen durch Rahmenverträge

Kammermitglieder profitieren von vergünstigten Konditionen bei Versicherungen, dem Bezug von Fachzeitschriften, der Nutzung von Datenbanken oder von Hotelvereinbarungen durch Rahmenverträge der Ingenieurkammer Hessen, der Bundesingenieurkammer und dem Bund Freier Berufe.

Existenzgründungsberatung

Sie planen Ihren Weg in die Selbständigkeit oder wollen ein bestehendes Ingenieurbüro übernehmen? Die Ingenieurkammer Hessen unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben durch Information und Beratung. Die IngKH ist Mitglied der Bürgschaftsbank Hessen. Existenzgründerinnen und -gründer kommen so an günstige Kredite.

Förderung der Baukultur

Baukultur geht alle an, sie wird geprägt von allen, die die gebaute Umwelt gestalten. Baukultur wird aber nicht nur durch gebaute Objekte verkörpert, sondern beginnt bereits bei den Planungsverfahren und der Beteiligung der Bürger. Ingenieurbauwerke wie Brücken, Türme und Tunnel bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Baukultur. Als Mitinitiator der Landesinitiative „+ Baukultur in Hessen“ arbeiten wir aktiv daran mit, dass Ingenieure mit Ihren Leistungen Baukultur schaffen.

Versorgungswerk

Die Ingenieurkammer Hessen war seit Gründung der Kammer bemüht, für ihre Mitglieder ein berufsständisches Versorgungswerk zu schaffen. Die berufsständische Versorgung sollte einerseits den Kammermitgliedern ein Versorgungspaket zur Verfügung stellen, das einen effektiven Versorgungsschutz für die wesentlichen Wechselfälle des Lebens beinhaltet.

Gleichzeitig sollte durch einen eigenen unabhängigen Versorgungsträger allein für Kammermitglieder der besonderen Verantwortung, die der Berufsstand im Rahmen seiner Gemeinwohlfunktion für die Gesellschaft hat und die in der Verkammerung des Berufes zum Ausdruck kommt, entsprochen werden.

Nachdem sich der Berufsstand im Rahmen einer Abstimmung mehrheitlich für eine kollektive berufsständische Versorgung ausgesprochen hatte, konnte für diese Idee im politischen Raum eine Mehrheit gefunden werden.

Nach einer Änderung des Ingenieurkammergesetzes konnte im Jahr 2003 die berufsständische Versorgung durch einen staatsvertraglichen Anschluss an die Versorgungskammer in Bayern realisiert werden, der mittlerweile zahlreiche andere Länderingenieurkammern angehören.

Ihre Vorteile sind:

  • kapitalgedecktes Finanzierungssystem für die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenversorgung
  • Beschränkung auf den Kreis der Kammermitglieder (sofern die Altersgrenze von 45 nicht überschritten ist)
  • steuerliche Berücksichtigung der geleisteten Beiträge nach dem Alterseinkünftegesetz
  • Möglichkeit zur Erhöhung der Versorgung durch freiwillige Mehrzahlung
  • niedrige Verwaltungskosten durch Wegfall von Aquisitionskosten und Vermittler- bzw. Abschlussprovisionen sowie durch zurückhaltende Werbe- und Marketingmaßnahmen, d.h. es verbleibt mehr für die versicherten Mitglieder
  • kein Abfluss von Kapitalerträgen, z.B. in Form von Dividenden an Dritte, da keine sonstigen Kapitalseigner (z.B. Aktionäre) vorhanden
  • Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Möglichkeit zu Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung
  • berufsständische Mitbestimmung (Selbstverwaltung)
  • öffentlich-rechtliche Organisationsform

= ein sicheres und zukunftsfähiges Versorgungssystem

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht zeitgleich mit der Eintragung/Aufnahme als Beratender Ingenieur, Stadtplaner oder freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Hessen. Die „Anmeldung beim Versorgungswerk“ erfolgt automatisch durch entsprechende Mitteilung der Ingenieurkammer Hessen an das Versorgungswerk nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens.

Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk obligatorisch, alle anderen o. g. Mitgliedsarten (Stadtplaner und freiwillige Mitglieder) fallen unter die freiwillige Mitgliedschaft. Freiwillige Mitglieder des Versorgungswerkes können sich, falls sie kein Interesse an der berufsständischen Versorgung haben, von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf schriftlichen Antrag befreien lassen, insbesondere wenn sie im Angestelltenverhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung angehören müssen.

Personen, die der Kammer erst nach Vollendung des 45. Lebensjahres beigetreten sind, können nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr Mitglied im Versorgungswerk werden.

Weitere Einzelheiten und Zugangsmodalitäten erfragen Sie bitte direkt in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung:

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau
mit Psychotherapeutenversorgung

Postanschrift:
Postfach 81 02 06, 81925 München

Verwaltungsgebäude:
Denninger Straße 37, München

089 9235-8770

bingv@versorgungskammer.de

Protokolle der Mitgliederversammlungen

Die folgenden Informationen sind nur für Mitglieder zugänglich. ?