Hessische Bauordnung (HBO)

Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.

Die aktuelle Fassung der Hessischen Bauordnung und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW).

Bauvorlagenerlass

Der Bauvorlagenerlass regelt die amtlich eingeführten Vordrucke für das bauaufsichtliche Verfahren.

Vorhaben ab dem 7. Juli 2018
Der neue Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018 ist mit der novellierten Hessischen Bauordnung (HBO) am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den neuen Bauvorlagenerlass, die ausfüllbaren Vordrucke und alle Informationen und Erläuterungen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Technische Baubestimmungen

Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) können Sie in der aktuellen Fassung einschließlich Anlage im Internet auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen abgerufen werden.

Weitere Hinweise

Sonderbauten, Feuerungsverordnung
In der Bauordnung sind im Wesentlichen die baulichen Anforderungen an Wohngebäude und Gebäude festgelegt, bei denen keine größeren Gefahren durch Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind (Regelbauten). Für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) sind spezielle Anforderungen in Sonderbauvorschriften geregelt.

Die den jeweiligen Themenbereichen zugeordneten Vorschriften finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.